1.6 Kein Kindergeld für im Ausland lebende Kinder

Nach geltender Rechtslage können EU-Bürger, die in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, für ihre nicht in Deutschland lebenden Kinder Kindergeld beantragen. Mit dieser Regelung wurde vor allem nach dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien Missbrauch getrieben. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass Kindergeld nur noch für in Deutschland lebende Kinder gezahlt wird.  Außerdem soll der Kindergeldbezug bei Kindern im schulfähigen Alter an den Schulbesuch gebunden sein.

Kommentar

Wenn Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt sind, dann haben sie auch steuerrechtlichen Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt für deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben. Diese Regelung ermöglicht es Menschen aus den EU-Mitgliedstaaten einem Beruf ihrer Wahl am Ort ihrer Wahl nachgehen zu können, ohne ihre Familie aus dem gewohnten sozialen Umfeld reißen zu müssen. Das bringt sowohl auf persönlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene viele Vorteile für die Familien sowie die Länder mit sich.

Menschen aus den EU-Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten abzusprechen und sie somit in der Wahl ihres Wohn- und Arbeitsortes einzuschränken, muss als eine Form der Entmündigung und als rückschrittliche Wirtschaftspolitik gewertet werden. Abgesehen davon liegt die Entscheidung, diese steuerrechtliche Regelung zu ändern nicht auf Ebene der Bundesländer. Denn dafür müssten EU-Verträge geändert werden. Dies zu verwechseln zeugt entweder von der politischen Inkompetenz der AfD oder der dreisten Vortäuschung falscher Tatsachen, um Wählerinnen und Wähler zu gewinnen.

Zusätzlich zur politischen Fehldarstellung schürt die AfD Vorurteile gegen Menschen aus Bulgarien und Rumänien, indem sie auf deren angeblichen Missbrauch von Sozialleistungen anspielt – zugleich schreibt sie auf Seite 5 ihrer Politischen Leitlinien, wenn auch im Zuge ihrer Euro-Kritik, »das Wiederaufleben nationaler Vorteile« gefährdet «Wohlstand und Friede unter den Mitgliedstaaten«. Na was denn nun? Widerspruchsfreiheit sieht anders aus.